AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich/Vertragsschluss
Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Gie-Tec GmbH (Lieferer) und unseren Kunden. Abweichende Bedingungen unserer Kunden gelten solange als unverbindlich, bis eine schriftliche Anerkennung erfolgt. Andere Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
II. Angebot und Auftragsbestätigung
1. Unser Angebote sind freibleibend. Der Umfang unserer Leistungspflicht wird allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt.
2. Unsere dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben, sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
III. Urheberrechte und Eigentumsvorbehalt an Zeichnungen u. ä.
Wir behalten uns das Eigentum an Zeichnungen, Skizzen, Kostenvoranschlägen und sonstigen, unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigefügten Unterlagen vor.Unser Kunde darf sie nur zu dem vereinbarten Zweck benutzen und sie ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigen oder Dritten zugänglich machen. Auf Verlangen sind diese Unterlagen selbst und sämtliche Vervielfältigungen davon an uns zurückzugeben.
IV. Preis- und Zahlungsbedingungen
1. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich ab Lieferwerk, zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer, ohne Verpackung. Die Verpackung wird nach unserer Wahl berechnet. Allen Aufträgen werden die zur Lieferzeit geltenden Preise und Rabattsätze zu Grunde gelegt. Die Berechnung erfolgt in “EURO”, in der auch zu zahlen ist.
2. Grundsätzlich erfolgen Lieferungen nur gegen Nachnahme oder Vorkasse. Lieferungen gegen Rechnung müssen ausdrücklich vereinbart werden. Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Bedingungen.
3. Zahlungen gelten erst an dem Tage geleistet, an welchem die Gie-Tec GmbH über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.
4. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten.
5. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Käufer gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt, sowie wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern.
6. Bei Zahlungsverzug sind wir ferner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers verlangen und eine Einziehungsermächtigung widerrufen.
7. Die in der Rechnungsstellung genannten Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.
8. Ein Leistungsverweigerungsrecht seitens des Käufers ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrechts steht dem Käufer nicht zu. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht, soweit der Gegenanspruch aus dem selben Vertrag entstand. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist zu veräußern.
2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgender Absätze auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen.
4. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur in den unter Punkt IV genannten Fällen Gebrauch machen. Soweit unsere Forderungen fällig sind, ist der Käufer verpflichtet, die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen.
5. Zur Abtretung der Forderungen ist der Käufer in keinem Fall berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet – sofern wir seinen Abnehmer selbst unterrichten – dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich bekannt zu geben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen, sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden.
6. Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu unterrichten.
7. Hält der Käufer einen Zahlungstermin nicht ein oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, so sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu untersagen und deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers auf uns zu verlangen. Weiterhin sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und/oder die Zahlung vom Käufer eingezogenen Beträgen zu verlangen.
Falls die Ware bereits weiter veräußert, aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, sind wir berechtigt die Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu verlangen.
8. Wir sind berechtigt, Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn uns Umstände bekannt werden, die die Erfüllung unserer Forderung durch den Käufer als gefährdet erscheinen lassen. Gegen diesen Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nur im Rahmen der unter Punkt IV getroffenen Regelungen geltend gemacht werden. Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die Gegenstände befinden, betreten und befahren zu können.
9. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei schuldhaftem Verstoß des Bestellers gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt, der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. in der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferer hatte dies ausdrücklich erklärt.
VI. Lieferung und Versand
1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Auftrags-bestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführeinzelheiten. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen. Alle Liefertermine, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind unverbindlich.
2. Werden wir an der Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder durch Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Lieferanten, die bei zumutbarer Sorgfaltspflicht nicht zu vermeiden waren, behindert, so sind wir für die Dauer dieser oder ähnlicher Umstände von unsere Verpflichtung zur Vertragserfüllung entbunden. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn sie unser Werk fristgerecht verlassen. Teillieferungen sind zulässig. Schadensersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen oder -terminen sind ausgeschlossen.
3. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald wir die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder Kunden als Abholer übergeben, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder des Lagers.
4. Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk, Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Eine vom Besteller verlangte Transportversicherung geht zu seinen Lasten.
5. Der Mindestauftragswert für Versandlieferungen beträgt 25 EURO (ohne MwSt.) im Inland, im Ausland 500 EURO. Bei Kleinlieferungen für Bestellungen unter dem Mindestauftragswert werden im Inland neben Verpackungs- und Versandkosten anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von 9,50 EURO in Rechnung gestellt. Versandlieferungen ins Ausland werden unterhalb des Mindestauftragswertes nicht ausgeführt.
6. Bestellung von Sonderanfertigungen sowie Bestellungen in Mengen- und Abmessungen, die nicht Bestandteil unseres Kataloges sind, bedürfen der Schriftform. Gegebenenfalls ist eine zu vereinbarende Anzahlung zu leisten. Werden Sonderanfertigungen in größeren Mengen in Auftrag genommen, so darf von uns die Lieferung um eine angemessene Stückzahl unter- oder überschritten werden ( in der Regel +- 10%). Weiterhin können wir die Ausführung von Aufträgen auf mehrere, gesondert abzurechnende Teillieferungen verteilen.
7. Versandkosten werden grundsätzlich zum Selbstkostenpreis berechnet. Wir sind berechtigt, bei Versendung von Ware die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss der Haftung auszuwählen.
8. Lieferungen sind, auch wenn sie unerhebliche Mängel aufweisen, vom Besteller entgegen zu nehmen.
VII Gewährleistung
1. Im Vertragsverhältnis mit Nichtkaufleuten (Endverbraucher) leisten wir für die Mängelfreiheit unserer Produkte Gewähr für den Zeitraum von zwei Jahren ab Lieferung. Im Vertragsverhältnis mit Vollkaufleuten (zwischen Unternehmen) leisten wir für die Mängelfreiheit unserer Produkte Gewähr für einen Zeitraum von einem Jahr. Einzelne Produkte (z. B. Frässpindeln) können von dieser Gewährleistung ausgeschlossen sein, oder eine kürzere Gewährleistungsdauer haben. Dies íst jedoch in der Auftragsbestätigung gesondert auszuweisen.
2. Der Besteller ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware bei uns schriftlich geltend zu machen. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nur in so weit, als es sich um offensichtliche Mängel handelt. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet. Wir nehmen von uns als mangelhaft anerkannte Ware zurück und liefern an Ihrer Stelle einwandfreie Ware. Statt dessen können wir auch den Minderwert ersetzen. Sollte eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen, so haben Nichtkaufleute nach Ihrer Wahl das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche auch wegen Mangelfolgeschäden des Käufers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf den Fehler einer zugesicherten Eigenschaft beruhen. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller dem Lieferer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Lieferer von der Mangelhaftigkeit befreit.
Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt .
3. Veranlasst der Kunde eine Überprüfung der von uns gelieferten Waren und gibt er einen Fehler an, für den wir haften würden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr für jedes überprüfte Gerät, wenn sich herausstellt, das kein Mangel vorhanden ist. Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von seiner Sorgfaltspflicht, eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung der Waren ist der Käufer eigenverantwortlich. Für die Eignung von Waren für bestimmte Zwecke haften wir nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesichert ist.
5. Rücksendungen sind in Originalverpackungen oder gleichwertiger Verpackung auszuführen.
6. Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
VIII Reparaturen
Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Kosten für die Verpackung und den Versand gehen zu Lasten des Käufers. Der Rechnungsbetrag für Reparaturen ist sofort ohne jegliche Abzüge zu entrichten. Reparaturen, auch im Rahmen von Garantieleistungen erfolgen grundsätzlich in unserem Werk, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung besteht.
IX Rücknahmen
Rücknahmen von gelieferten Waren sind nur nach Rücksprache und Vereinbarung unter Anrechnung eines 10%-igen Abschlages möglich.
Sonderanfertigungen und Software sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen.
Bei allen Ein- oder Rücksendungen ist der Lieferschein- oder die Rechnungskopie beizulegen. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers bzw. sind frei Haus vorzunehmen.
X Montage
Montagearbeiten sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zu vergüten. Die Montagekosten umfassen insbesondere Reisekosten, tägliche Arbeitszeit sowie die üblichen Verrechungssätze für Arbeitszeit und Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, für Arbeiten unter erschwerten Umständen sowie für Planung und Überwachung. Die Kosten für Vorbereitungs-, Reise-, Warte-, und Wegezeit stellen wir gesondert in Rechnung.
XI Datenschutz
Alle zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung notwendigen Daten werden durch den Verkäufer unter der Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet.
XII Schussbestimmungen
1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
2. Die Anwendung des UN-Abkommens über den internationalen Warenverkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist der Hauptsitz oder Niederlassung des Lieferers, bzw. wird nach dessen Wahl festgelegt. Unabhängig davon sind wir berechtigt, den Besteller auch an seinem Sitz zu verklagen.
4. Bei Export von Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der von uns durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert wurden.
5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.
6. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand 04/2009